Änderung der Mehrwertsteuersätze in der Schweiz ab 01.01.2024
Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz folgende Mehrwertsteuersätze:
bisher | neu | |
Normalsatz | 7,70% | 8,10% |
Reduzierter Steuersatz | 2,50% | 2,60% |
Sondersatz für Beherbergungsleistungen | 3,70% | 3,80% |
Detaillierte Infos hierzu finden Sie auch unter:
MWST-Info 19 «Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024
Der Mehrwertsteuersatz wird dabei von 7,7 Prozent auf 8,1 Prozent, der reduzierte Satz von 2,5 Prozent auf 2,6 Prozent und Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,7 Prozent auf 3,8 Prozent angehoben.
Einige Fragen können in einem Whitepaper nicht vollumfänglich und allgemein beantwortet werden und hängen stark vom Einzelfall und den Unternehmensstrukturen ab.
Bitte ziehen Sie bei weiteren Fragen bezüglich der MwSt.-Sätze grundsätzliche ihren Steuerberater/ Ihre Steuerberaterin zu rate.
Mit ihm/ihr gemeinsam können Sie prüfen, inwiefern die Steuersätze anzugeben sind.
Schon jetzt können Sie in der c-entron die neuen MwSt. Sätze anlegen und verwenden.
Gehen Sie hierfür wie folgt vor:
Legen Sie unter „Stammdaten“ -> „Mehrwertsteuer“ folgende Sätze an.
- 8,1 % ab 01.01.2024
- 2,6 % ab 01.01.2024
- 3,8 % ab 01.01.2024
Wichtig
Der 0% MwSt. Satz benötigt keine zeitliche Begrenzung durch ein Ablaufdatum oder einen Folge MwSt. Satz.
0% bleibt an dieser Stelle 0%.
Vorbereitungen Step by Step
MwSt. Satz mit 8,1 % ab 01.01.2024 anlegen
Gültig ab: 01.01.2024 (wird autom. gefüllt)
Ablaufdatum: -
Folge MwSt. -Satz: -

MwSt. Satz mit 2,6 % ab 01.01.2024 anlegen
Gültig ab: 01.01.2024 (wird autom. gefüllt)
Ablaufdatum: -
Folge MwSt. -Satz: -

MwSt. Satz mit 3,8 % ab 01.01.2024 anlegen
Gültig ab: 01.01.2024 (wird autom. gefüllt)
Ablaufdatum: -
Folge MwSt. -Satz: -
Es muss in den jetzigen Steuersätzen jeweils ein „Ablaufdatum“ und einen „Folge MwSt. Satz“ angegeben werden
- bei 7,7 % „Ablaufdatum: 30.12.2023“ und „Folge MwSt. Satz: 8,1 %
- bei 2,5 % „Ablaufdatum: 30.12.2023“ und „Folge MwSt. Satz: 2,6 %
- bei 3,7 % „Ablaufdatum: 30.12.2023“ und „Folge MwSt. Satz: 3,8 %
Was ist zu tun, damit die Mehrwertsteuer-Sätze ab dem 01.01.2024 umgestellt werden?
Die Artikel müssen nach unserer Anpassung in der c-entron.NET mit dem 2.0.2006.x-Release nicht mehr überschrieben werden. Durch die "Kette" (7,7 % bis 31.12.2023 -> gefolgt von 8,1 % ab 01.01.2024) wird automatisch der richtige Mehrwertsteuersatz in Belegen (unter Berücksichtigung des Belegdatums) gezogen.
Zusätzlich "aktualisiert" der WebService in der Nacht vom 31.12.2023 auf den 01.01.2024 automatisch die "abgelaufenen" Sätze durch die Folgesätze, wenn diese korrekt hinterlegt sind.
Der WebService macht das nicht "automatisch zum Jahreswechsel". Er prüft täglich, ob ein Mehrwertsteuersatz ausläuft und einen Folge-Mehrwertsteuersatz hat und überschreibt zum Ablaufdatum dann alle Artikel mit dem alten Satz auf den neuen. Wenn die Mehrwertsteuersätze korrekt angelegt wurden (also der 7,7 %-Satz zum 31.12.2023 endet und vom neuen 8,1 %-Satz ab 01.01.2024 gefolgt wird), würde der WebService dann aus diesem genannten Grund automatisch die Sätze "aktualisieren".