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Mehrwertsteuer

Die Anpassung und Pflege der Mehrwertsteuersätze in der c-entron Software ist einfach und schnell durchzuführen. Obwohl die Standard-Mehrwertsteuersätze bereits angelegt sind, müssen einige Einstellungen vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass in den Belegen und in der Buchhaltung alles korrekt funktioniert.

Modul Mehrwertsteuer

Um zur Mehrwertsteuerverwaltung zu gelangen, geben Sie im Modullistenbereich „Mehrwertsteuer“ (kurz MwSt) ein oder scrollen Sie zu den Stammdaten und wählen dort „Mehrwertsteuer“ aus.

Rechte

Das Modul Mehrwertsteuer benötigt folgende Rechte, um angezeigt zu werden:

  • Grundmenü Stammdaten
  • Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuerverwaltung lässt sich in verschiedene Bereiche einteilen:

Länderauswahl:

Sobald ein Land ausgewählt wurde, erscheint eine Auswahl mit den üblichen MwSt.-Sätzen des jeweiligen Landes.

Details:

Unter Details können Sie verschiedene und beliebig viele Mehrwertsteuersätze anlegen bzw. bearbeiten.

Ein Mehrwertsteuersatz muss als Standard angelegt werden. Dieser MwSt.-Satz wird als Vorgabewert für Artikel verwendet, sofern nicht aus der Warengruppe oder Unterwarengruppe ein anderer MwSt.-Satz eingetragen wurde. Weiter muss es einen 0%-MwSt.-Satz geben. Sie können die Beschreibungen der Mehrwertsteuersätze bearbeiten und die prozentualen Sätze eintragen. Außerdem können Sie Gültigkeitsdaten und Folgemehrwertsteuersätze definieren, falls sich die Mehrwertsteuersätze ändern.

Die typischen drei Mehrwertsteuersätze (für Deutschland) sind 19%, 7% und 0%.

Der 19% Mehrwertsteuersatz ist als Standard gekennzeichnet und wird am häufigsten verwendet.

HINWEIS: Standard bedeutet, dass dieser Satz automatisch angewendet wird, wenn beim Artikel, in der Warengruppe oder in der Unterwarengruppe kein anderer Satz hinterlegt ist.

Der 7% Mehrwertsteuersatz wird in der IT-Branche zwar seltener benötigt, ist aber dennoch vorhanden und kann bei Bedarf verwendet werden.

Der 0% Mehrwertsteuersatz ist wichtig für den Verkauf von Waren ins Ausland oder den Einkauf von Waren aus dem Ausland, bei denen keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden soll. In c-entron gibt es die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer generell auf Kundenebene zu deaktivieren, aber auch pro Beleg oder sogar pro Position im Beleg.

HINWEIS: Der 0% Mehrwertsteuersatz muss zwingend angelegt sein, da dieser verwendet wird,  wenn keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden soll.

Gültigkeitszeiträume:

Dieser Bereich ermöglicht es Ihnen, Gültigkeitszeiträume für die Mehrwertsteuersätze festzulegen.

Wenn Sie dies benötigen, tragen Sie hierzu ein Ablaufdatum für den aktuellen Mehrwertsteuersatz und ein gültig ab-Datum für den neuen Mehrwertsteuersatz ein. Stellen Sie sicher, dass ein Folge-Mehrwertsteuersatz hinterlegt ist, um eine nahtlose Übergabe zu gewährleisten.

HINWEIS: Damit diese automatisch aktualisiert werden, muss der Haken bei „Integrierte Dienste ausführen“ im c-entron WebService Connection Manager aktiv sein.

Der WebService prüft dann täglich, ob ein Mehrwertsteuersatz ausläuft und einen Folge-Mehrwertsteuersatz hat und überschreibt zum Ablaufdatum dann alle Artikel mit dem alten Satz auf den neuen.

Weiter Infos zu diesem Thema mit Beispielen finden Sie am Beispiel „Änderung der Mehrwertsteuersätze in der Schweiz ab 01.01.2024“ unter cards/0a12c031-f4f4-4f51-8223-05c8155695e7

Buchhaltungsexport:

Im Bereich Buchhaltungsexport können Sie Buchhaltungsexportkonten für das Inland, das EU-Inland und das Nicht-EU-Ausland hinterlegen.

  • Steuerkennziffern: Einige Buchhaltungssysteme, die nicht mit Automatikkonten arbeiten, benötigen zur Erkennung des MwSt.-Satzes einen entsprechenden Schlüssel (auch BU-Code gennant). Dieser kann hier eingetragen werden, um die korrekte Zuordnung zu gewährleisten.
    Eine Übericht der Steuerschlüssel (BU) finden Sie unter: DATEV Hilfe-Center
  • Erlös- und Aufwandskonten: Hier werden die im Standard festgelegten Konten für die Finanzbuchhaltung (Fibu) eingetragen.

    Bitte beachten Sie: Im Artikelstamm hinterlegte Konten überschreiben die hier festgelegten. Ein deaktivierter MwSt.-Satz verwendet das hier eingetragene Erlöskonto, wenn die MwSt. in einer Rechnung deaktiviert wurde.

Adressstamm und Belege:

Im Adressstamm können Sie für jeden Kunden und Lieferanten einstellen, ob die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden soll. Es gibt einen Haken „Mehrwertsteuer nicht ausweisen“, der insbesondere für Auslandsgeschäfte wichtig ist. Diese Einstellung wird automatisch in den Belegen übernommen. In den Belegen selbst können Sie die Mehrwertsteuer global für den gesamten Beleg oder individuell pro Position deaktivieren.

TIPP: Die Rechte, um die Mehrwertsteuer in Kunden-Belegen ändern zu dürfen, können Sie Ihren Mitarbeitern individuell vergeben. Sie finden diese in der Rechteverwaltung hierunter:

  • Grundmenü Vertrieb
  • Kunden
  • Kunden Allgemein
  • Angebot
  • Mehrwertsteuersatz für Angebotsposition ändern
  • Auftrag
  • Mehrwertsteuersatz für Auftragposition ändern
  • Lieferschein
  • Mehrwertsteuersatz für Lieferscheinposition ändern
  • Rechnung
  • Mehrwertsteuersatz für Rechnungsposition ändern
  • Abholschein (0/13)
  • Mehrwertsteuersatz für Abholscheinposition ändern
  • Gutschrift (0/15)
  • Mehrwertsteuersatz für Gutschriftposition ändern

Durch die korrekte Pflege dieser Bereiche wird sichergestellt, dass alle Mehrwertsteuerangaben in c-entron ordnungsgemäß erfasst und verarbeitet werden. So läuft die Buchhaltung reibungslos und alle gesetzlichen Anforderungen werden erfüllt.

Kontenrahmen Erweiterung – für (nicht) zu verzollende MwSt.

Wenn viel mit dem Ausland gehandelt wird (EU und Drittland), ist es erforderlich Beträge auf unterschiedliche Steuerschlüssel buchen zu können.

Aktuell ist es möglich für Inland/EU/Drittland und Reverse-Charge eigene Erlöskonten zu definieren und nun wird es ermöglicht im Kontenrahmenmodul Mehrwertsteuern den Erlös-/Aufwandskonten zu hinterlegen, damit diese beim Buchhaltungsexport gezogen werden.

Modul „Kontenrahmen

Im Modul „Kontenrahmen“ können nun Mehrwertsteuern zu den Erlös-/Aufwandskonten hinterlegt werden:

Warengruppen

Die Warengruppen und Unterwarengruppen wurden um die neue Einstellung „Ist zollpflichtig“ erweitert. Diese Einstellung wird beim Buchhaltungsexport verwendet.

Buchhaltungsexport

Bei den Einstellungen für die Buchhaltungsexport-Schnittstellen gibt es eine neue Checkbox „Steuerkennziffer (Mwst.) anhand Kontenrahmen exportieren“.

Diese wird aktuell nur von der Schnittstellenart „Benutzerdefinierte Schnittstelle“ unterstützt. Bei Bedarf kann dies auch auf andere Schnittstellen ausgebaut werden.

Beim Buchhaltungsexport wurde eine neue Prüfung für „Benutzerdefinierte Schnittstellen“ eingebaut. Wenn für eine Buchung keine Steuerkennziffer vorhanden ist, wird es als ein Fehler ausgegeben.

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