Reverse-Charge
(verfügbar ab Release Version 2.0.2205.x)
Innergemeinschaftliche Leistungen wie in §13b Absatz 1 UStG beschrieben, bedürfen in der c-entron keiner besonderen Behandlung. Achten Sie lediglich darauf, dass Sie bei Kunden mit Sitz im innergemeinschaftlichen Ausland im Reiter „Finanzen“ die Umsatzsteuer-ID gepflegt haben und setzen Sie im Reiter Konditionen die Einstellung „MwSt. nicht ausweisen“.
Rechnungen für diesen Kunden wird die c-entron dann ohne USt. erstellen und auch entsprechende Steuertexte andrucken. Bei den Steuertexten unterscheidet die c-entron zwischen Handelsware, Dienstleistung und Sonstigen Leistungen auf Basis der Warengruppennummern. Gegebenenfalls muss Ihr Report an Ihre Warengruppenstruktur angepasst werden.
Für besondere Leistungen, für die gem. §13b Absatz 2ff (insbesondere Absatz 2 Punkt 10) das Reversecharge-Verfahren auch im Inland greift, sind gesonderte Einstellungen zu tätigen.
Voraussetzungen für Reverse-Charge (RC):
Ist die Summe aller RC-Positionen höher als die in den globalen Einstellungen unter „Vertrieb -> Belege -> Allgemein“ im Reiter „Reverse-Charge“ hinterlegte „Bagatell-Grenze“ (Feld „Betrag“), wird die RC-Logik angewendet.

Dabei wird bei allen Positionen geprüft, ob in der Spalte „Reverse-Charge“ die Option „RC“ statt „Standard“ eingestellt ist.

Diese Einstellung wird standardmäßig vom Artikel übernommen. Hat dieser in den „Eigenschaften“ den Punkt „Reverse-Charge“ angehakt, …

… (dies kann z.B. auch von der Warengruppen-Einstellung auf die Artikel vererbt bzw. überschrieben werden) …

… wird beim Einfügen dieses Artikels in einen Beleg automatisch „RC“ für diese Position vorausgewählt.
Pro Position kann dies im Beleg jederzeit manuell ausgewählt oder geändert werden.
Entscheidend ist hierbei also immer die Einstellung der Position – die Artikeleigenschaft dient nur als „Vorauswahl“. So können Sie z.B. auch Zubehörartikel eines RC-Artikels für diesen Beleg als „RC“ markieren, die standardmäßig keine RC-Artikel sind.
Wird nun bei der Summe aller „RC“-Positionen die oben genannte Bagatellgrenze erreicht, wird folgendes ausgelöst:
- Der MwSt.-Satz wird bei den RC-Positionen automatisch auf den MwSt.-Satz geändert, der die Eigenschaft „Dieser MwSt.-Satz wird verwendet, wenn die MwSt. nicht ausgewiesen werden soll“ aktiv hat.

- Das „Erlöskonto“ wird bei diesen Positionen automatisch auf das „RC-Erlöskonto“ geändert, das beim Artikel unter „FiBu“ hinterlegt ist. (Kann auch hier von der Warengruppe vererbt bzw. überschrieben werden.)

- Auf dem Report erscheint der in den globalen Einstellungen unter „Vertrieb -> Belege -> Allgemein“ im Reiter „Reverse-Charge“ hinterlegte Text und Hinweis (per Sternchen) zu „Reverse-Charge“. (Ist hier kein Text hinterlegt, erscheint der „Standard-RC-Text“ aus dem verwendeten Report, der im Report in der Query „LabelsDE“ gepflegt werden kann.

Nachfolgend ein Beispiel:
Ich füge drei Artikel in einen Beleg ein. Die Artikel von Position 1 und 2 haben die Eigenschaft „Reverse-Charge“ nicht aktiv, der Artikel von Position 3 schon – somit wird bei diesem die Auswahl automatisch für „RC“ gesetzt. Die „Bagatellgrenze“ der Summe aller RC-Positionen (4999,00) erreicht die Bagatellgrenze (in meinem Fall 5000.-) nicht. Somit haben alle Positionen den Standard-MwSt.-Satz 19% und das „normale“ Erlöskonto (unter Berücksichtigung des Ziellandes – EU/Nicht-EU…).

Ändere ich nun bei der zweiten Position die Auswahl von „Standard“ auf „RC“ wird automatisch der MwSt.-Satz bei allen „RC“-Positionen auf „0,00%“ geändert und auch das jeweilige Erlöskonto auf das „RC-Erlöskonto“ des jeweiligen Artikels geändert.

Außerdem erscheint nun auf meinem Report auch die „Sternchen“-Markierung bei diesen Positionen und mein RC-Text erscheint.
